0621 3250328

AfA: Gutachten ermöglicht gegebenenfalls Steuerminderung

Immobilienbesitzer können durch ein Restnutzungsdauergutachten gegebenenfalls ihre steuerliche Absetzung für Abnutzung (AfA) optimieren. Durch ein entsprechendes Gutachten lässt sich beweisen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie kürzer ist als die vom Finanzamt geschätzte. Dadurch besteht die Möglichkeit, die jährlichen Abschreibungsbeträge zu erhöhen und die Restnutzungsdauer zu verringern. Dadurch können Eigentümer ihre Immobilie schneller abschreiben und werden steuerlich entlastet.

Das professionelle Gutachten zum Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer muss von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden und eine realistische Einschätzung der verbleibenden Nutzungsjahre beinhalten. Hat das Finanzamt eine längere Nutzungsdauer veranschlagt, kann eine solche fundierte Einschätzung zur AfA-Verkürzung führen. Beispielsweise geht das Finanzamt für Gebäude, die vor 1925 erbaut worden sind, von einer Nutzungsdauer von 40 Jahren aus.

Die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie kann sich allerdings verkürzen. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei wie der technische Verschleiß oder rechtliche Nutzungsbeschränkungen. Entscheiden sich Eigentümer dann, ihre Immobilie wieder zu verkaufen, können sie von dem Restnutzungsdauergutachten profitieren und durch eine Steuerminderung sparen.
© immonewsfeed

Schnellsuche

Vermarktung

Wir sind nur einen Knopfdruck entfernt...
Vertriebspartner gewünscht?

Mit uns planen und vermarkten Bauträger ihre Projekte erfolgreich und rentabel.

Mehr erfahren?

Wenn Sie mehr über unsere Arbeit wissen möchten, rufen Sie uns an: Tel.: 035872/3 47 17

Bestleistung gewünscht?

Immobilienvermittlung auf hohem Niveau und mit Leidenschaft. Erfahren Sie mehr!

Neues Zuhause gesucht?

Wir begeben uns gern auch individuell auf die Suche nach Ihrer Traumimmobilie.