Für Privatverkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt seit 23. Dezember 2020 bundesweit einheitlich, dass sich beide die Maklercourtage teilen. Als Makler verstehen wir uns als Vermittler zwischen beiden Parteien und setzen uns gleichermaßen für die Belange des Verkäufers als auch des Käufers ein. Daher ist es nur fair, dass die Maklerprovision aufgeteilt wird.
Welche konkreten Vereinbarungen können getroffen werden?
In der Regel übernehmen Verkäufer und Käufer 50 Prozent der Kosten. Ausnahmen sind allerdings möglich. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Varianten vor:
Als Makler werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig (Doppelvertrag), sodass beide Parteien 50 Prozent der Maklerprovision zahlen.
Eine Partei, in der Regel der Verkäufer, beauftragt uns als Makler und zahlt zunächst die volle Provision. Später wird im Kaufvertrag mit dem Käufer vereinbart, dass dieser einen Teil der Maklerprovision übernimmt. Allerdings muss der Auftraggeber dabei immer mindestens 50 Prozent der Maklergebühren tragen.
Verkäufer oder Käufer können als Auftraggeber auf eigenen Wunsch die volle Provision übernehmen.
Maklervertrag in Schriftform
Von uns immer schon praktiziert, aber nun amtlich: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf nun der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen nicht aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.
Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Kaufinteressent beauftragen
Beauftragen Sie uns mit der Suche nach einer passenden Immobilie und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen:
Wir befragen Sie zu Ihren Wünschen und Ansprüchen und machen uns gezielt auf die Suche nach Ihrer Traumimmobilie.
Mit uns erhalten Sie mehr Sicherheit, denn wir kennen die Abläufe und unterstützen Sie bei der gesamten Abwicklung.
Durch uns ersparen Sie sich jede Menge Stress und Aufwand bei der Immobiliensuche, da wir genau wissen, wo wir eine passende Immobilie für Sie finden.
Wir verfügen über viele Kontakte und wissen, welcher Eigentümer gerade eine Immobilie anbietet, die Ihren Vorstellungen entspricht.
Wir können Ihnen Angebote noch vor der öffentlichen Vermarktung präsentieren und Ihnen einen wertvollen Zeitvorsprung verschaffen.
Auf Wunsch erstellen wir für Sie Suchanzeigen, um eine passende Immobilie für Sie zu finden.
Wir liefern Ihnen wichtige Informationen, wie zum Beispiel zur Energieeffizienz des Objektes, um Sie optimal bei Ihrer Kaufentscheidung zu unterstützen.
Wir unterstützen Sie in planerischer und finanzieller Hinsicht. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch eine passende Finanzierung.
Wir prüfen den Kaufvertrag auf seine Richtigkeit und begleiten Sie bei der Übergabe.
Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Ihre Traumimmobilie finden!
Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage erfahren? Dann beraten wir Sie gerne – natürlich völlig unverbindlich und kostenlos. Oder möchten Sie uns gleich mit der Suche nach Ihrer Traumimmobilie beauftragen? Auch dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
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Empfänger:
Living Immo Immobilien GmbH
Neuburger Str. 101
94036 Passau
Tel.: 0851 2095 9272
E-Mail: info@living-immo.com
Die Erklärung des Widerrufs bedeutet nicht, dass ein Widerrufsrecht im Einzelfall auch besteht.
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